Individualisierung der Vergütung

Die Auszahlung der Vergütung kann individualisiert werden, indem die Mitarbeiter entscheiden, welcher Anteil ihrer Vergütung ihnen auf das Konto überwiesen wird und wie sie den darüber hinausgehenden Anteil ausgezahlt bekommen wollen. Diese „Auszahlung“ kann in Arbeitszeit, in Dienstleistungen und in der Nutzung von vom Unternehmen finanzierten Leistungen bestehen. Dabei kann neben den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen auch die Nachfragemacht des Arbeitgebers genutzt werden. Um beim Angebot des Arbeitgebers keinen „Wildwuchs“ im Unternehmen entstehen zu lassen und den administrativen Aufwand zu begrenzen ist es notwendig, ein attraktives handhabbares Angebot zu erstellen. Dieses richtet sich dann ausschließlich an die eigenen Mitarbeiter, die es zu motivieren und an das Unternehmen zu binden gilt. Darüber hinaus soll es aber auch für Mitarbeiter der Wettbewerber und potentielle Mitarbeiter in der sogenannten stillen Reserve interessant sein. Bei der stillen Reserve handelt es sich um qualifizierte Mitarbeiter, die ihrer Arbeit nicht nachgehen können, weil ihnen Beschäftigungshürden, wie z. B. fehlende Kinderbetreuung, im Weg stehen.

Die verschiedenen Möglichkeiten dieser sogenannten Cafeteria-Systeme sind im Buch „Good Pay im Handwerk – Vom klassischen Lohn zur individuellen Vergütung“ von Eckhard Eyer ausführlich beschrieben.

 

    gemeinsam erarbeiten – gerecht gestalten – fair anwenden